Wie kann ich den Steuerberater wechseln?
Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Steuerberaterwechsel:
- Kann man einfach seinen Steuerberater wechseln?
Ja, Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Dies ergibt sich aus § 627 BGB. Die Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen, obliegt ausschließlich Ihnen persönlich.
- Kann ein Wechsel auch während des Jahres durchgeführt werden?
Ja. Der Wechsel kann zum Ende eines jeden Monats erfolgen.
- Kann man einfach den Vertrag mit dem alten Steuerberater kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Berater verloren haben.
- Wird der alte Steuerberater Probleme bereiten, z. B. bei der Herausgabe von Unterlagen?
Nein. Für Steuerberater gibt es spezielle Berufspflichten; diese verpflichten den Steuerberater auch dazu, eine reibungslose Mandatsübergabe zu ermöglichen.
- Was passiert mit den Unterlagen und Daten, die sich beim alten Steuerberater befinden?
Sämtliche Daten werden (meist durch einen DATEV-Übertrag) elektronisch schnell und unkompliziert an den neuen Steuerberater übermittelt. Wenn Sie den alten Steuerberater bezahlt haben, muss dieser alle vorhandenen Unterlagen an den neuen Steuerberater herausgeben.
- Gibt es Probleme mit dem Finanzamt?
Nein, dem Finanzamt ist es egal, wer Ihnen bei der Einhaltung der steuerlichen Pflichten hilft.
- Gehen Haftungsanprüche bei einem Beraterwechsel verloren?
Nein, die Haftung für Beratungsfehler bleibt bestehen.