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Statusfeststellungsverfahren:

Statusfeststellungsverfahren

Beratung bei Firmengründung über Wirtschaftlichkeit, Gesellschaftsform sowie evtl. notwendiger Satzung. Diese Punkte haben erhebliche Auswirkungen auf die sozialversicherungrechtliche Komponente. In einem Statusfeststellungsverfahren darf ein Steuerberater seinen Mandanten nach außen nicht vertreten. Der Rentenberater darf dies tun, der Steuerberater liefert hier den nötigen Input und unterstützt fachlich bei der Beurteilung der Auswirkungen des Ergebnisses.Widerspruchsverfahren


Bei der Frage „pflichtig“ oder „frei“ geht es um ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren. Nicht immer läuft das auf den ersten Anlauf glatt, dann muss Widerspruch eingelegt werden – was wiederum eine professionelle Begleitung voraussetzt. Ein gerichtlich zugelassener Rentenberater ist befugt, den Mandanten in diesem Verfahren zu vertreten.

Nach meiner langjährigen Erfahrung ist das „Beratungs-Duo“ (Steuerberater – Rentenberater) eine wirklich wichtige und äußerst sinnvolle Beratungsstrategie.


Verträge und deren Auswirkungen:


Bei einer Firmengründung, oder Übernahme werden in den meisten Fällen vertragliche Gestaltungen konzipiert. Das können Satzungen, Gesellschaftsverträge oder Anstellungsverträge sein. Die Beurteilung, welche sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen die geplanten Vereinbarungen haben, bildet für den Mandanten und für den Steuerberater ein Sicherheitselement. Mit diesem Element wird es möglich, eine nach allen Seiten optimal gestaltete Lösung für den Mandanten zu erarbeiten.