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Steuerklassenwahl:

Möglichkeiten bei der Wahl der Steuerklassen

(Für Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind)


1.   Wahl der Steuerklassen

Uneingeschränkt steuerpflichtige Ehegatten oder Lebenspartner können wählen, ob sie beide in Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen, oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) in III und der Andere nach V besteuert werden will. Bei der Kombination III/V ist Summe der Steuerabzugsbeträge beider Partner in etwa die zu erwartenden Jahressteuer (wenn Stkl. III etwa 60% und Stkl. V etwa 40% des Einkommens beträgt). Bei Abweichungen kann es zu Steuernachzahlungen kommen, daher besteht bei III/V generell die Pflicht zur Abgabe einer ESt-Erklärung.


Um den höheren Steuerabzug und evtl. Steuernachzahlungen zu vermeiden, kann man sich auch für die Steuerklassenkombination IV/IV entscheiden. Hier entfällt jedoch für den anderen Partner die günstigere Steuerklasse III. Zudem besteht die Möglichkeit der Kombination IV/IV mit Faktor zu wählen (siehe Punkt 5 „Faktorverfahren“).


Für eine leichtere Wahl wurden vom Bundesministerium für Finanzen zwei Tabellen ausgearbeitet. Dabei ist die Steuerklassenkombination mit der jeweils geringsten Lohnsteuer ersichtlich ist (Voraussetzung: Die Monatsbezüge sind das ganze Jahr konstant). Freibeträge werden vor Anwendung der Tabelle berücksichtigt.


Die über das Jahr einbehaltene Lohnsteuer gibt keinen Rückschluss über die Höhe der Jahres-steuerschuld, sondern stellt lediglich eine Vorauszahlung dar. Diese Vorauszahlungen werden festgesetzt, wenn die Jahresschuld die einzubehaltende Lohnsteuer um mindestens 400,00 €/Jahr übersteigt.


2.   Auswirkungen der Steuerklassenwahl

Bei der Wahl der Kombination sollten Sie berücksichtigen, dass es zu Auswirkungen auf die Entgelt-/Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld sowie die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeitkommen kommen kann. Wir beraten Sie hierzu gerne. Verwenden Sie einfach das unten stehende Kontaktformular.


3.   Zuständige Behörde

Den Antrag erhalten Sie beim Finanzamt in Ihrem Bezirk. Dieser muss bis spätestens 30 November 2014 vorliegen. Das Recht, einmal jährlich die Steuerklasse zu wechseln, geht mit diesem Antrag nicht verloren. 


4.   Steuerklassenwahl

Die beiden Tabellen zur Ermittlung der Lohnsteuer finden Sie unten (Grundlage ist der monatliche Arbeitslohn des höher verdienen Partners.)


Tabelle I <

Der höher verdienende Partner ist in allen Zweigen sozialversichert (z. B. auch bei Pflichtvers. in der gesetzlichen RV, freiwilligen Versicherung, gesetzl. KW + PV)


Tabelle II <

Der höher verdienende Partner ist in keinem Zweig sozialversichert und erhält keinen steuerfreien Zuschuss vom AG zur KV und PV

Angegeben wird der jeweils monatliche Arbeitslohn des geringer verdienen Partners. Dieser darf grundsätzlich nicht überschritten werden, wenn der geringste Lohnsteuerabzug erreicht werden soll.

Wenn der geringer verdienende Partner in allen Zweigen sozialversichert ist, sind die Spalten 2 und 5 maßgebend.

Spalte 3 und 6 sind maßgebend für die Partner, bei der der geringer Verdienende in keinem Zweig sozialversichert ist und auch keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung seitens des AG erhält.


Ist der monatliche Arbeitslohn des geringer verdienenden Partners höher als der in den Spalten 2 und 3 oder 5 und 6, führt die Kombination IV/IV zu einem geringeren oder zumindest nicht höheren Lohnsteuerabzug als die Steuerklassenkombination III/V.

5.   Faktorverfahren

Anstelle der Kombination III/V kann auch die Kombi IV/IV mit Faktor gewählt werden. Dabei wird bei jedem Partner die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug sowie die Wirkung des Splittingverfahrens berücksichtigt. Dieser Antrag erfolgt ebenfalls über das Finanzamt.

Sie haben Fragen?


Sie brauchen Hilfe bei der Ermittlung der für Sie günstigen Steuerklassenwahl? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Unter der Telefon-Nummer 09073/ 92 10 364 (oder über unser Kontaktformular) steht Ihnen unsere Mitarbeiter Frau Soylu gerne vormittags zur Verfügung.