Joachim Matheis: Zertifizierter Testamentvollstrecker

Wozu ein Testament und wozu registrieren lassen?


Innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte wird in Deutschland schätzungsweise ein Vermögen von rund 2.300 Mrd. Euro vererbt. Die Regulierung über das Nachlassgesetz bekommt dabei immer mehr Gewicht.


Trifft die gesetzliche Nachlassregelung für einen persönlich zu, sind keine weiteren Schritte notwendig. Gesetzliche Erben sind die Verwandten des Erblassers nach einer bestimmten Rangfolge sowie der überlebende Ehegatte. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, erbt der Staat.


Wie das Bürgerliche Gesetzbuch die Erbfolge regelt, sollte dem Erblasser also deutlich und genau bewusst sein.


Will der Erblasser individuell vererben, ist die Nachlassregulierung über ein Testament oder einen notariellen Vertrag unbedingt erforderlich. Dabei können Regelungen getroffen werden, die im Todesfall eintreten, aber auch vorsorgliche, die zum Beispiel in eine Unternehmensnachfolgeplanung eingebunden sind.


Ist der letzte Wille nicht klar und deutlich formuliert, kann dieser nicht effektiv umgesetzt werden und das Testament ist damit nichts wert. Existiert kein Testament, haben die Erben automatisch uneingeschränkte Verfügung über das Vermögen des Erblassers.


Als Steuerberater berate ich viele Mandanten oft jahre- bzw. jahrzehntelang bei allen Fragen rund um ihre Steuern. Aus dieser Beziehung heraus entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Als staatlich anerkannter Testamentsvollstrecker schließt meine Beratung zum Thema „Testament“ auch folgende Hilfestellungen ein:


  • Welche steuerlichen Risiken birgt mein Testament und wie kann ich diese minimieren?
  • Welche Schritte sollten aus steuerlicher Sicht bereits zu Lebzeiten vorbereitet werden?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat mein Testament für die Begünstigten nach meinem Tod?
  • Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, damit mein Wunsch uneingeschränkt umgesetzt werden kann?
  • Berechnung des Pflichtanteiles


Für alle rechtlich relevanten Fragen stehen Ihnen die Notarin Frau Kehrle oder der Fachanwalt Herr Dr. Hoffmann gerne zur Verfügung. 


Damit Ihr Wille auch nach dem Ableben Gehör findet, rate ich Ihnen, Ihr Testament im zentralen Testamentsregister eintragen zu lassen. Denn nur wenn:


  • überhaupt bekannt ist, dass es ein Testament gibt
  • und es gefunden wird,
  • kann es beim Nachlassgericht vorgelegt werden.


Den Antrag hierfür können Sie gerne über uns stellen. Weitere Informationen zum  Testamentsregister.


Sie sind Unternehmer und wollen Ihren Betrieb nach dem Tode „in guten Händen“ wissen? Sprechen Sie mich an, ich berate Sie ausführlich.