Abgrenzung Herstellungskosten bei Baumaßnahmen
Wenn Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einer Funktionsänderung der Räume einhergehen, sind die Aufwendungen keine Herstellungskosten, wenn:
- die umgebauten Räume nicht erweitert,
- die Grundfläche unverändert bleibt,
- es zu keiner Substanzvermehrung kommt und
- nicht nachträglich etwas eingebaut wird, das vorher nicht vorhanden war.
Diese Aufwendungen sind als Erhaltungsaufwand zu sehen.
Finanzgericht Münster
Urteil vom 29.01.2015
Dok.-Nr. 12 K 3193/12 E, rkr