Steuerhinterziehungsgefahr bei Verträgen mit Ehepartnern
Beschäftigt man Ehegatten oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Unternehmen, muss das Gehalt bzw. Lohn der tatsächlichen Leistung angemessen sein.
Die Finanzbehörden haben bestimmte Voraussetzungen an die steuerliche Anerkennung geknüpft:
- die vertragliche Vereinbarung muss klar, eindeutig und ernsthaft sein
- die getroffene Vereinbarung muss auch tatsächlich durchgeführt werden
- die Vereinbarung muss so gestaltet sein, dass sie auch mit einem fremden Dritten so getroffen werden könnte
Danenben prüft das Finanzamt:
- ob auch ein Fremder diese Vergütung bekommen würde
- auch tatsächlich ein Zahlungsfluss stattgefunden hat
- die Arbeit auch tatsächlich geleistet wurde
Die zivilrechtlich vorgeschriebene Form muss sicher eingehalten werden, damit der Vertrag Bestand hat.
Lexinform aktuell 2017
Heft Nr. 7
17.02.2017
Beschäftigt man Ehegatten oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Unternehmen, muss das Gehalt bzw. Lohn der tatsächlichen Leistung angemessen sein.
Die Finanzbehörden haben bestimmte Voraussetzungen an die steuerliche Anerkennung geknüpft:
- die vertragliche Vereinbarung muss klar, eindeutig und ernsthaft sein
- die getroffene Vereinbarung muss auch tatsächlich durchgeführt werden
- die Vereinbarung muss so gestaltet sein, dass sie auch mit einem fremden Dritten so getroffen werden könnte
Danenben prüft das Finanzamt:
- ob auch ein Fremder diese Vergütung bekommen würde
- auch tatsächlich ein Zahlungsfluss stattgefunden hat
- die Arbeit auch tatsächlich geleistet wurde
Die zivilrechtlich vorgeschriebene Form muss sicher eingehalten werden, damit der Vertrag Bestand hat.
Lexinform aktuell 2017
Heft Nr. 7
17.02.2017
Beschäftigt man Ehegatten oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Unternehmen, muss das Gehalt bzw. Lohn der tatsächlichen Leistung angemessen sein.
Die Finanzbehörden haben bestimmte Voraussetzungen an die steuerliche Anerkennung geknüpft:
- die vertragliche Vereinbarung muss klar, eindeutig und ernsthaft sein
- die getroffene Vereinbarung muss auch tatsächlich durchgeführt werden
- die Vereinbarung muss so gestaltet sein, dass sie auch mit einem fremden Dritten so getroffen werden könnte
Danenben prüft das Finanzamt:
- ob auch ein Fremder diese Vergütung bekommen würde
- auch tatsächlich ein Zahlungsfluss stattgefunden hat
- die Arbeit auch tatsächlich geleistet wurde
Die zivilrechtlich vorgeschriebene Form muss sicher eingehalten werden, damit der Vertrag Bestand hat.
Lexinform aktuell 2017
Heft Nr. 7
17.02.2017