Vorausdenken – schafft Handlungsspielräume
wenn’s anders kommt als man es sich gewünscht hat

Nachfolgeplanung

Absicherung und finanzielle Unabhängigkeit

Im Rahmen der Nachfolgeplanung eines Unternehmens sollte auch festgelegt sein, was im Todesfall des Geschäftsinhabers passieren soll. Ist dies nicht schriftlich festgehalten, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.


Dies kann bedeuten, dass sich Erben plötzlich mit unternehmerischen Entscheidungen konfrontiert sehen, zu denen Sie keinerlei Informationen oder Bezug haben. Eine Erbengemeinschaft kann schnell mit solchen Entscheidungen überfordert sein. Unter Umständen kann der Fortbestand des Unternehmens schon infrage gestellt sein, bevor sich die Erben jeweils einigen können. Gedient ist dann niemandem, weil ein prosperierendes Unternehmen immer wertvoller ist, als ein handlungsunfähiges.


Wie kann das Weiterbestehen des Unternehmens gesichert werden?Ein gut geplanter und frühzeitig in die Wege geleiteter „Generationenwechsel“, bei dem die beteiligten Personen frühzeitig eingebunden werden, sichert die weitere Existenz Ihres Unternehmens. Zusammen mit einem Notar oder Rechtsanwalt sollten Ihre Wünsche und Entscheidungen dann schriftlich fixiert werden.


Als Ihr Steuerberater können wir Ihnen bei folgenden Fragen behilflich sein:


  • Wie kann die finanzielle Absicherung des Unternehmens weiter stabilisiert werden?
  • Wie wird die Unternehmenskontinuität gewährleistet?
  • Sind alle Formvorschriften eingehalten?
  • Ist mein Ehepartner finanziell abgesichert?
  • Sind alle Pflichtteilansprüche geregelt?
  • Welchen Betrag müssen meine Erben an Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer tragen?
  • Sind neue Umstände eingetreten, die bei der Erbfolge berücksichtigt werden müssen?


Für alle rechtlichen und vertraglich relevanten Punkte stehen Ihnen unsere versierten Kooperationspartner gerne zur Verfügung. Wenn Sie es wünschen, nehmen wir mir uns für die Notar- oder Rechtsanwaltstermine gerne Zeit. Wir helfen Ihnen bei Ihrer Nachfolgeplanung!


Hinweis: Ihr Testament bzw. Ihren Ehevertrag sollten Sie in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die darin getroffenen Regelungen noch Ihren Vorstellungen und den äußeren Umständen entsprechen!


Als staatlich anerkannter Testamentsvollstrecker berate ich Sie zum Thema „Testament“. Für alle rechtlich relevanten Fragen stehen Ihnen Notarin Frau Kehrle oder der Fachanwalt Dr. Hoffmann gerne zur Verfügung.


Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen hier gerne weiter.