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Alters- und Hinterbliebenenrente – Hinzuverdienst:

Alters- und Hinterbliebenenrente – Hinzuverdienst

Die Ermittlung des Hinzuverdienstes bei Rentenbeziehern oder im Hinterbliebenenfall bildet of eine Stolperfalle. Gerade im letzeren Fall sind sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Rechtsstände maßgeblich. Hier liefert der Rentenberater das Expertenwissen im Sozialrecht.


Der Steuerberater ermittelt die Art und Höhe der Einkünfte, die in Frage kommen. Auch Betreiber von eigenen oder verpachteten Photovoltaikanlagen sind zu berücksichtigen.