Profitieren Sie von unserer Expertise!
Familienrecht:

Sparen Sie unnötigen Stress, Streit und unnütze Mehrkosten

Wenn Paare sich trennen, kann im Einzelfall durch die richtige Beratung viel Streit, Zeit- und Geldaufwand vermieden werden. Dabei sind wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Belange, die ineinander greifen, zu beachten. Erfahrungsgemäß sind noch mehr Dinge zu regeln, wenn Kinder mit betroffen sind.

Es stellt sich zunächst die Frage, wer zukünftig die Versorgung der Kinder übernimmt bzw. wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben werden. Im Gegenzug muss geklärt werden, wann die Kinder das andere Elternteil besuchen bzw. sehen können.Neben den Entscheidungen die die Kinder betreffen, muss auch die Problematik „Geld“ geklärt sein.

Sind beide Elternteile berufstätig, kann sich eventuell ein Aufstockungsunterhalt ergeben.Versorgt ein Ehepartner die Kinder, hat er Anspruch auf Unterhalt. Zunächst wird hier der Kindesunterhalt ermittelt.


Es ist unser großes Bestreben, zusammen mit Ihnen nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen, wo immer dies möglich ist. Dies erspart Ihnen nicht nur viele Kosten, sondern womöglich auch Zeit und Nerven.


Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zu allen Fragen rund um das Familienrecht. Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtanwälten können wir Ihre Interessen im außergerichtlichen und richterlichen Verfahren vertreten. Diese Dienstleistung wird durch zugelassene Rechtsanwälte erbracht.


Bitte sprechen Sie uns an bei:


  • vorsorglicher Beratung vor einer Trennung
  • Begleitung von der Trennung bis zu einer eventuellen Scheidung
  • Regelung von allen Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt (wegen Betreuung, Alter, Krankheit bzw. Aufstockung)
  • Kindes- und Elternunterhalt
  • Überprüfung und Gestaltung von Eheverträgen
  • Regelung der elterlichen Sorge und der Regelung des Umgangs
  • Regelungen des ehelichen Güterrecht
  • Regelungen für eingetragene Lebenspartnerschaften
  • „wilde Ehen“, „Ehen ohne Trauschein“
  • Regelung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
  • Vorzeitiger Zugewinnausgleich
  • Sonstige Vermögensauseinandersetzungen
  • Regelungen rund um die eheliche Immobilie
  • Versorgungsausgleich
  • Regelungen und Verträge von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Verfassen von Testamenten
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Erstellen von Generalvollmachten
  • Beratung und Ausführung aller notwendigen Schritte in Schenkungsangelegenheiten
  • Beratung und Begleitung in Erbschaftsangelegenheiten