Profitieren Sie von unserer Expertise!
Schufa:

In der Fachliteratur wird eine Wirtschaftsauskunftei als ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen zum Zweck der Mitteilung wirtschaftsrelevanter Daten über Privatpersonen und Unternehmen an Geschäftspartnern beschrieben.Diese Auskünfte werden nur an Firmen erteilt, welche diese im Rahmen von Bonitätsprüfungen nutzen. Ein berechtigtes Interesse gemäß Bundesdatenschutzgesetz muss seitens des anfragenden Unternehmens lediglich erklärt werden.


Gründe, die zur Auskunftseinholung berechtigen, sind unter anderem:


  • Geschäftsanbahnungen
  • Forderungseinzüge
  • alle Arten von Kauf-, Miet- und Leasingsvertragsabschlüssen.


Die Beauskunftung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der strikt geregelten Datenschutzbestimmungen, welche u.a. den Missbrauch von personenbezogenen Daten verhindern sollen.

Während Banken Ratings vergeben, prüfen Lieferanten die Bonität Ihrer Kunden über Wirtschaftsauskünften ab.

Die Einsatzmöglichkeiten für Wirtschaftsauskünfte (z. B. Bürgel, creditreform oder Schufa) sind vielfältig und können in unterschiedlichen Stadien einer Geschäftsbeziehung notwendig werden.

Bei sich anbahnenden Geschäftsbeziehungen tragen die Informationen bzgl. der Adresse, den gesetzlichen Vertretern oder den Stammdaten dazu bei, sich näher kennen zu lernen.

Im Verlauf mit bestehenden Kunden dienen sie als Frühwarnsystem und informieren über Veränderungen der Kunden- bzw. Lieferantenbonität. 

Interesse an unseren Leistungen bezüglich der Steuer?