Profitieren Sie von unserer Expertise!
Steueberater – Nachschlag:

Ihr Steuerberater verlangt einen Nachschlag?

So können Sie bei Ihrem Steuerberater sparen!

Die StBVV ist die Grundlage für wirklich (fast) jeden Rechnungsposten. Hier werden in insgesamt 5 Tabellen die allermeisten Leistungen eines Steuerberaters genannt. Dazu gibt es noch den „individuellen Faktor“, den die Vergütungsverordnung erlaubt. Dieser bezieht sich auf den einzelnen Mandanten und den damit verbundenen Aufwand. Sei es, weil die Unterlagen nicht geordnet sind oder weil die Zahl der Unterlagen bezogen auf den Gegenstandswert untypisch sind.

Auch für diesen Faktor gilt die StBVV. Sie regelt, mit welchem Faktor Ihr Steuerberater die Gebühren beeinflussen kann. Die Aufsichtsbehörde der Steuerberater, die Steuerberaterkammer, gibt Empfehlungen für die Höhe bei einem durchschnittlichen Fall aus. Das ist die Mittelgebühr.


Beispiel: Ihre Buchhaltung hat einen Umfang von 200.000 € im Jahr. Der Steuerberater wird laut Tabelle 231 € pro Monat (= 10/10) als Grundlage für seine Abrechnung nutzen. Der individuelle Faktor für Buchführung bewegt sich üblicherweise in den Grenzen 2/10 bis 12/10. Die Mittelgebühr beträgt damit 7/10. Der Steuerberater sollte in diesem Fall also nicht mehr als 7/10 (= 70 Prozent) der Gebühren verlangen. Im Beispielsfall (bei 200.000 € Jahresumsatz), also 70 Prozent von 231 € = 161,70 €. 


Sie wollen noch weiter sparen? 

  • Fragen Sie nach, welche Leistungen hinter den einzelnen Rechnungspositionen stehen und welche Vorschläge er hat, um die Kosten zu senken.
  • Gehen Sie mit ihm Ihre Unterlagen durch und fragen Sie ihn, wo er Einsparmöglichkeiten sieht z. B. Belege zu den jeweiligen Kontoauszügen hängen.
  • Lassen Sie sich ein Pauschalangebot auf Basis der bisher für Sie geleisteten Arbeiten machen. So können Sie vergleichen, ob Sie mit Einzelabrechnung oder Pauschale besser fahren.


Die wichtigsten Positionen der Steuerberaterleistung


LeistungFaktorGebührenRat, Auskunft (Erstberatung) :1/10 – 10/10Tabelle AEinkommenssteuererklärung1/10 – 6/10Tabelle AErmittlung der Werbungskosten1/20 – 12/20Tabelle ABetriebseinnahmen über Betriebsausgaben5/10 – 20/10Tabelle BKörperschaftssteuererklärung2/10 – 8/10Tabelle AGewerbesteuererklärung1/10 – 6/10Tabelle ASelbstanzeige10/10 – 30/10Tabelle ABuchführung2/10 – 12/10Tabelle CLohnbuchführung5-25 EUR/ANSteuerbilanz aus Handelsbilanz5/19-12/10Tabelle BBilanz + GuV10/10 – 40/10Tabelle B


Quelle: „Was wirklich erfolgreich macht“, Ausgabe 06/2013