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Steuerberaterwechsel:

Wie kann ich den Steuerberater wechseln?

Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Steuerberaterwechsel: 

Kann man einfach seinen Steuerberater wechseln?

Ja, Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Dies ergibt sich aus § 627 BGB. Die Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen, obliegt ausschließlich Ihnen persönlich. 


Kann ein Wechsel auch während des Jahres durchgeführt werden?

Ja. Der Wechsel kann zum Ende eines jeden Monats erfolgen. 


Kann man einfach den Vertrag mit dem alten Steuerberater kündigen?

Ja. Sie können den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Berater verloren haben. 


Wird der alte Steuerberater Probleme bereiten, z. B. bei der Herausgabe von Unterlagen?

Nein. Für Steuerberater gibt es spezielle Berufspflichten; diese verpflichten den Steuerberater auch dazu, eine reibungslose Mandatsübergabe zu ermöglichen. 


Was passiert mit den Unterlagen und Daten, die sich beim alten Steuerberater befinden?

Sämtliche Daten werden (meist durch einen DATEV-Übertrag) elektronisch schnell und unkompliziert an den neuen Steuerberater übermittelt. Wenn Sie den alten Steuerberater bezahlt haben, muss dieser alle vorhandenen Unterlagen an den neuen Steuerberater herausgeben. 


Gibt es Probleme mit dem Finanzamt?

Nein, dem Finanzamt ist es egal, wer Ihnen bei der Einhaltung der steuerlichen Pflichten hilft. 


Gehen Haftungsanprüche bei einem Beraterwechsel verloren?

Nein, die Haftung für Beratungsfehler bleibt bestehen.