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Steuern bei Existenzgründung:

Welche Steuern müssen Sie bei der Existengründung zahlen?

Das Thema Steuern steht für Unternehmensgründer gleich bei Start oben auf dem Plan. Zu jeder Gründungsvorbereitung gehört – unserer Meinung nach – auch unbedingt die Beratung durch einen Steuerberater, um vor allem folgende Fragen zu klären:


  • Welche Steuern müssen gezahlt werden?
  • Wer zahlt, welche Steuern und zu welchem Zeitpunkt?
  • Welche Rechtsform ist die günstigste?


Umsatzsteuer

Auf (fast) jeden getätigten Umsatz wird Steuer fällig. Der allgemeine Steuersatz liegt derzeit bei 19%, der ermäßigte Satz, z. B. für Bäckereien, liegt bei 7%. Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, diese Umsatzsteuer Ihren Kunden in Rechnung zu stellen. In regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird diese dann an das Finanzamt abgeführt. Hiervon ausgenommen sind die Umsätze bestimmter Berufsgruppen (wie z. B. Ärzte oder Therapeuten).


Vorsteuer

Umgekehrt dürfen Sie als Unternehmer die Umsatzsteuer, die Ihnen von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird, von der fälligen Umsatzsteuer an das Finanzamt abziehen. Gerade durch hohe Investitionen können enstprechende Vorsteuerabzüge in den ersten Jahren in Abzug gebracht werden.


Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbetreibenden: Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Ausgenommen sind freie Berufe und Landwirtschaft. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben.