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Steuerstrafrecht:

Steuerstrafrecht – dem Recht zum Recht helfen

In der Regel werden Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei bearbeitet. Im Steuerstrafrecht steht man gleich mehreren Ansprechpartnern mit unterschiedlichen Funktionen gegenüber.


Laut unseren Experten beginnen oft Steuerstrafverfahren gegen Unternehmer während einer Betriebsprüfung. Bei Verdacht auf eine Steuerstraftat wird der Betriebsprüfer die Information an die Steuerfahndung weiterleiten. Der Vorwurf einer Straftat steht nun im Raum.


Bei Gewerbetreibenden sind häufig die Auslöser für Steuerstrafverfahren der Verdacht der Scheinselbständigkeit, absichtlich falsch abgegebene Lohnsteuererklärungen, tatsächlich nicht existierende Arbeitsverhältnisse und Schwarzarbeit.


Bei Privatpersonen wird verstärktes Augenmerk auf Minijobs (doppelte Minijobs), Schwarzarbeit und absichtlich falsch abgegebene Einkommensteuererklärungen gelegt.


Sie können von mir bezüglich der steuerlichen Besonderheiten und von unseren Kooperationspartnern bezüglich der rechtlichen Sachverhalte schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen beraten und vertreten werden:


  • Vorbereitung und Erstellung von Selbstanzeigen
  • Begleitung während der steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Vertretung gegenüber den Bußgeld- und Strafsachenstellen des Finanzamts und der Steuerfahndung
  • Vertretung vor sämtlichen Gerichten
  • Begleitung von Steuerfahndungsmaßnahmen (Durchsuchung und Beschlagnahme)
  • Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung
  • Haftung von Geschäftsführern