Profitieren Sie von unserer Expertise!
Unternehmensformen:

Welche Geschäftsform ist die richtige für Sie?

Die richtige Unternehmensform

Die Auswahl der Rechtsform bei einer Gründung des Untenehmens ist aus mehreren Sichtweisen sehr bedeutend. Jede Rechtsform hat Vor- aber auch Nachteile. Das Wissen darüber ist für einen Unternehmer wichtig, denn es ergeben sich daraus Rechte und Pflichten für den Unternehmensgründer. Außerdem hat die gewählte Unternehmensform Auswirkungen auf die Haftung und die entsprechende Kapitaleinlage.


Drei unterschiedliche Rechtsformen sind in Deutschland möglich: Das Einzelunternehmen, das Gesellschaftsunternehmen (unterteilen sich nochmals in Personen- und Kapitalgesellschaft) sowie die Genossenschaften.


Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen hat nur einen alleinigen Inhaber. Es ist in Deutschland die meistverwendete Rechtsform. Diese ist gut geeignet für kleine und mittlere Unternehmen. Ist der Einzelunternehmer ein Kaufmann, muss der Zusatz „eingetragender Kaufmann“ bzw. „Kauffrau“ (e.K.) mit verwendet werden. Der Einzelunternehmer hat alle Recht aber auch gleichzeitig alle Pflichten der Unternehmung zu tragen. Das Vermögen des Inhabers ist gleichzeitig die Eigenkapitalbasis und unterliegt gesamt (Geschäfts- und Privatvermögen) der Haftung.


Bei dieser Unternehmensform ist die rasche und freie Entscheidungsmöglichkeit ein Vorteil. Eindeutig ein Nachteil ist die unbeschränkte Haftung des Firmeninhabers.


Gesellschaftsunternehmen – Personengesellschaft

Hier teilen sich mehrere Teilhaber Rechte und Pflichten, die im HGB bzw. im Gesellschaftservertrag zugrunde liegen. Auch das Kapital wird von mehreren Personen aufgebracht. Dadurch teilt sich auch die Haftung sowie die Verantwortung auf diese auf. Unter Personenengesellschaften fallen folgende Unternehmensformen:


  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • GmbH & Co. KG
  • Stille Gesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Ein Vorteil dieser Unternehmensformen ist die größere Kreditwürdigkeit gegenüber Banken. 


Vorschriften für Firmennamen

Der Einzelkaufmann hat die Firma mit seinem Familiennamen und ausgeschriebenem Vornamen zu führen. Zusätze sind erlaubt.Die OHG erhält die Zunamen aller Teilhaber (oder den Namen eines Teilhabers mit Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet)

Mindests des Namen eines Vollhafters muss die KG mit dem Zusatz KG führen. Teilhafter dürfen nicht namentlich aufgenommen werden.

Eine GmbH die als Personenfirma geführt wird, hat den Namen von wenigstens einem Gesellschafter mit Zusatz zu führen. Eine GmbH als Sachfirma die Bezeichnung der Unternehmung mit Zusatz.

Eine Genossenschaft wird als Sachfirma mit dem Zusatz eG geführt.