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Immobilienbewertung:

Wann kann ein Bausachverständiger für Sie wichtig sein:

  • Grundstücks- und Gebäudebewertung durch das Finanzamt als Besteuerungsgrundlage (Schenkung, Erbe, Betriebsübergang)
  • Verkauf oder Kauf einer Immobilie 
  • Verkauf oder Kauf eines kompletten Unternehmens
  • Erbauseinandersetzung 
  • Auseinandersetzung mit Bauträger bzw. Handwerker


Bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie sollte man über den genauen Marktwert, auch aktueller Wert, Bescheid wissen. Auch bei Erbschaften, Scheidungen, Betriebsüber- oder aufgaben wird eine realitätsnahe Bewertung nötig, um eine gerechte Vermögensaufteilung vornehmen zu können.


Der Wert einer Immobilie ist von vielen zahlreichen Merkmalen und Eigenschaften abhängig. Größe, Sanierungsbedarf, die Lage aber auch die Nutzungsmöglichkeit sind nur einige Faktoren.


Auch bei Finanzierung eines Immobilienkaufes über die Bank ist ein aussagekräftiges und fundiertes Gutachten sinnvoll. Da Banken im Falle einer Zwangsversteigerung zu 100% abgedeckt sein wollen, finanzieren sie meist nur einen Teil des Wertes einer Immobilie (meistens zwischen 60 und 80%). Ein möglichst reales und nicht zu niedrig ausfallendes Gutachten kann also in jedem Fall Geld sparen bzw. Ihre Position wesentlich verbessern.


Im Beispiel einer Erbschaftsangelegenheit sind oft mehrere Angehörige betroffen. Der Erbe der Immobilie muss die anderen Erbenden auszahlen. Ein Gutachten verhilft hier zu einer gerechten und einvernehmlichen Lösung. Ähnlich verhält es sich im Zuge einer Scheidung. Eine fachmännische Immobilienbewertung ist in diesem Fall ebenso ratsam.


Als Laie sollten Sie die Wertermittlung einer Immobilie unbedingt einem Sachverständigen überlassen. Durch das steuerliche und juristische Fachwissen des Bausachverständigen kann dieser den Verkehrswert (objektiver Tauschwert), Ertragswert (bei Renditeimmobilien) oder auch Sachwert (notwendig bei Beleihung) fachmännisch ermitteln.


Aus steuerlicher Sicht bietet Ihnen ein gut und richtig ausgearbeitetes Immobiliengutachten folgende Vorteile:


  • das Gutachten gibt den richtigen Ansatzwert für Ihre Immobilie an und hilft damit, die Position gegenüber dem Finanzamt zu stärken
  • die Kosten für das Gutachten können in bestimmten Fällen steuerlich geltend gemacht werden
  • für das bewertete Objekt kann nun die passende Finanzierung in der entsprechenden Höhe gefunden werden. In die Steuerunterlagen gelangt der begutachtete Wert.
  • Erbstreitigkeiten können vermieden werden


Beispiel:


Der Wert einer Immobilie wird beim Finanzamt sehr vereinfacht wie folgt berechnet: Quadratmeterpreis zuzüglich der ursprünglichen Herstellkosten. Nachträgliche bauliche Veränderungen (neues Badezimmer, Austausch der Bodenbeläge, Einbau von Photovoltaikanlage oder Sonnenschutzanlagen) bleibt völlig unberücksichtigt. So wird ein Gebäude mit einer Wohnfläche von 200 qm wie folgt bewertet:


200 qm Grundstück (100,00 € pro qm) = 20.000,00 €

den damaligen Herstellkosten + 180.000,00 €


Ermittelter Wert vom Finanzamt: 200.000 €


Die Bewertung des Gutachters sieht demnach ganz anders aus. Da das Gutachten sämtliche wertbeeinflussende Maßnahmen hinzurechnet, ergibt sich folgende Rechnung:


200 qm Grundstück (100,00 € pro qm) = 20.000,00 €

den damaligen Herstellkosten + 180.000,00 €

Bau eines emissionsbelasteten Unternehmens in der Querstraße – 20.000 €

überalterte Elektroinstallation – 20.000 €

überalterte sanitäre Einrichtung – 15.000,00 €


Vom Gutachter ermittelter Wert: 150.000 €


Die Kosten eines Immobiliengutachtens bewegen sich etwa bei 2.500,00 bis 3.500,00 €. Wie aus oben ersichtlichem Rechenbeispiel hat sich der Wert der zugrunde liegenden Immobilie um ein Viertel reduziert. Die Gutachterrechnung ist im reduzierten Steuerbetrag mehr als einmal eingespart.


Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter: 09073/ 997-600.


Wenn Sie wissen wollen, was Ihre Immobilie anhand des Mietpreises wert ist, können wir Ihnen gerne einen Link zukommen lassen. Da sich jede Wohnung bzw. Immobilie vom Baujahr, der Lage sowie der Ausstattung stark unterscheidet, sind die Angaben keine Grundlage für eine exakte Berechnung, sondern können lediglich als Anhaltspunkt dienen. Verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular. Sie erhalten umgehend Antwort von uns.