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Rechnungsangaben:

Wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus?

Unvollständige Rechnungsangaben bereiten vor allem vor dem Finanzamt Probleme. Dort ist dann der Vorsteuerabzug in Gefahr.


Die gesetzliche Grundlage einer ordnungsgemäßen Rechnung findet sich im  § 14 des UStG.


Damit die Rechnung anerkannt werden kann, sind folgende Bestandteile erforderlich:


  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers (vollständige Adress- bzw. Firmenangabe)
  • Leistungszeitraum bzw. Tag der Lieferung oder Leistung
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
  • die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
  • die jeweils darauf entfallenen Steuer-Beträge
  • das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)
  • die Rechnungsnummer (fortlaufend, und einmalig vergeben)
  • die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers


Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen


Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150,00 € benötigen nur folgende Angaben:


  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • das Ausstellungsdatum
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Dienstleistung
  • der Bruttobetrag und
  • der Steuersatz der darin enthaltenen Umatzsteuer.